Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der Europäischen Union die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die die veraltete Richtlinie 2001/95/EG ersetzt. Dieses Gesetz wurde geschaffen, um den modernen Anforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden, in der Produkte nicht nur im Laden, sondern auch online mit einem Klick gekauft werden.
Hier erfährst Du, was das für Dich als Hersteller, Verkäufer oder Verbraucher bedeutet und wie GPSR den heutigen Markt verändert.
Weshalb wurde die GPSR eingeführt?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) wurde geschaffen, um sicherzustellen, dass nicht harmonisierte Verbraucherprodukte nur dann auf den Markt gelangen, wenn sie sicher sind. Damit richtet sich die Verordnung speziell an Produkte, für die keine spezifischen EU-Vorschriften bestehen. Beispielsweise regelt die Spielzeugrichtlinie die Sicherheit von Spielzeug, während Biozide durch eine eigene Verordnung abgedeckt sind.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Produktsicherheitsverordnung auf bereits regulierte Produkte gar keine Anwendung findet – sie ist zumindest in Teilen relevant. So müssen erweiterte Anforderungen an Hinweise und Informationspflichten im Online-Handel auch für diese Produkte erfüllt werden. Zudem findet die Verordnung teilweise Anwendung auf die Risikoanalyse, und zwar für Aspekte und Risikokategorien, die nicht durch die jeweiligen spezifischen Regelungen abgedeckt sind. Welche Risiken im Einzelfall betroffen sind, muss individuell geprüft werden.
Die GPSR bildet somit den Rahmen für die Sicherheit dieser Produkte und stärkt den technischen Verbraucherschutz deutlich.
Was sind die Vorgaben der GPSR?
Risikobewertung für Hersteller:
Die Risikobewertung beinhaltet:
- Das Erkennen und Analysieren potenzieller Gefahren, die vom Produkt ausgehen könnten.
- Die Einschätzung des mit der Nutzung des Produkts verbundenen Risikos, unter Berücksichtigung der Art der Gefahren und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.
- Die Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken.
Darüber hinaus sind Hersteller verpflichtet, die Ergebnisse der Risikoanalyse schriftlich festzuhalten und diese Unterlagen für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Dadurch wird gewährleistet, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Informationspflichten für Händler:
Die erforderlichen Informationen umfassen:
- Den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse oder Link zu einem Kontaktformular).
- Falls der Hersteller keinen Firmensitz in der EU hat: Die Angaben der verantwortlichen Person in der EU, einschließlich Name, Anschrift und elektronischer Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse oder Link zu einem Kontaktformular).
- Angaben zur Produktidentifikation, wie eine Abbildung des Produkts, die Produktart und weitere Identifikationsmerkmale.
- Warnhinweise oder sicherheitsrelevante Informationen in einer für Verbraucher verständlichen Sprache, die im jeweiligen Mitgliedstaat gesprochen wird, in dem das Produkt vertrieben wird. Diese Informationen müssen entweder direkt am Produkt, auf der Verpackung oder in einer Begleitdokumentation verfügbar sein.
Wen betrifft die GPSR?
Die GPSR betrifft alle, die Teil der Lieferkette sind:
✓ Hersteller: Du bist für die Sicherheit Deiner Produkte verantwortlich.
✓ Importeure: Du musst sicherstellen, dass importierte Waren den EU-Standards entsprechen.
✓ Verkäufer: Du darfst nur sichere Produkte verkaufen und musst Verbraucher über Risiken informieren.
Wenn du herausfinden willst, ob deine Produkte davon betroffen sind, kannst du hier einen Check durchführen. Zum Händlerbund oder einen Anwalt zu rate ziehen.
Was bedeutet das für deinen Online-Shop?
Für Betreiber eines Online-Shops ist es wichtig, sich mit den Anforderungen der neuen Gesetzgebung auseinanderzusetzen. Am besten besprichst du deine spezifischen Pflichten mit einem Fachanwalt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Zunächst solltest du prüfen, ob deine Produkte unter die neuen Regelungen fallen. Falls dies der Fall ist, halten wir es für notwendig, dass bei jedem betroffenen Produkt ein leicht zugänglicher und klar erkennbarer Bereich vorhanden ist. Dieser sollte in einfacher Sprache folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Hersteller
- Gefahren- oder Sicherheitshinweise
Auch die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen sollte in jedem Fall mit einem Fachanwalt abgestimmt werden, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wie können wir dich unterstützen?
Wir möchten betonen, dass wir keine Anwälte sind und daher keine Rechtsberatung anbieten können. Insbesondere können wir nicht beurteilen, ob deine Produkte unter die neue Gesetzgebung fallen oder nicht. Unsere Unterstützung basiert auf Erfahrungen aus anderen Shops und deren Umsetzung der Anforderungen. Ob diese Ansätze rechtlich für dich geeignet oder ausreichend sind, solltest du unbedingt mit einem Fachanwalt klären.
Wir können dich jedoch dabei unterstützen, einen passenden Bereich in deinem Online-Shop zu schaffen, in dem die neuen Informationen leicht zugänglich bereitgestellt werden. Außerdem helfen wir dir, diese Angaben effizient und zügig auch für eine Vielzahl von Produkten zu hinterlegen. So kannst du deinen Shop bestmöglich an die neuen Vorgaben anpassen.